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Strafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes verurteilte am Freitag den Zweitligisten Union Berlin zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro.
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Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wurde Union Berlin am Freitag vom DFB im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Der Verein hat laut DFB der Strafe bereits zugestimmt.
Beim Auswärtsspiel im März beim SV Darmstadt 98 wurden im Berliner Zuschauerbereich mindestens drei Rauchbomben und mehrere Lichtfackeln abgebrannt.