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Dauerkartenentzug: Klage abgelehnt

Ein Fan des FC Bayern hatte seine Dauerkarte für zehn Spiele weiterverkauft. Der Verein entzog ihm daraufhin das Abonnement, ein Gericht gab dieser Entscheidung nun Recht.
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Aus privaten Gründen hatte der Mann seine Dauerkarte für zehn Spiele zu je 8,24 Euro verkauft. Eine Dauerkarte besaß der Fan seit 1994. Der Verein hatte ihm daraufhin gekündigt und eine Dauerkarte zur Saison 2014/15 verwehrt, woraufhin der Mann beim Amtsgericht München klagte. Dieses entschied nun aber im Sinne des Vereins: Dem FC Bayern stehe ein ordentliches Kündigungsrecht, da es sich um ein Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit handle. Durch die Maßnahme sei der Mann ja nicht dauerhaft aus dem Markt ausgeschlossen: Es gibt weiterhin Karten im freien Verkauf.